Zürich legt Anträge zur Verlängerung der Pisten 28 und 32 im Juni 2026 öffentlich auf
Die Flughafen Zürich AG wird vom 1. bis 30. Juni 2026 die Anträge auf Genehmigung der Verlängerungspläne für die Pisten 28 und 32 sowie den angepassten Sicherheitszonenplan öffentlich auflegen. Dies ist ein weiterer Schritt des Projekts, das die Sicherheitsreserven und die Betriebsstabilität des Flughafens bei unterschiedlichen Wetterbedingungen erhöhen soll.

Die Zürcher Stimmberechtigten haben die Pistenverlängerungen in einer kantonalen Volksabstimmung am 3. März 2024 angenommen. Laut dem Flughafenbetreiber sollen die beiden verlängerten Pisten künftig höhere Sicherheitsreserven sowie einen stabileren Betrieb bei unterschiedlichen Wetterbedingungen und für alle Flugzeugtypen ermöglichen.
Das Projekt geht auf eine umfassende Sicherheitsanalyse aus dem Jahr 2012 zurück, die damals rund 30 Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheitsreserven am Flughafen identifizierte. Die Verlängerung der Pisten 28 und 32 gehört zu den bedeutendsten davon.
Seit der kantonalen Volksabstimmung hat die Flughafen Zürich AG die Unterlagen und Pläne für beide Genehmigungsanträge vorbereitet. Die vorgelegten Dokumentationen beschreiben die räumliche und technische Ausgestaltung der Vorhaben sowie deren Umweltauswirkungen im Rahmen der entsprechenden Umweltverträglichkeitsberichte. Sie umfassen unter anderem detaillierte Pisten- und Rollwegpläne sowie die Verlegung des Glattlaufs und der Kantonsstrasse.
Unterschiede zwischen den Projekten
- Die Verlängerung der Piste 32 erfolgt überwiegend innerhalb des bestehenden Flughafenareals und erfordert vergleichsweise geringere bauliche Eingriffe; die Bauzeit soll rund zwei Jahre betragen.
- Die Verlängerung der Piste 28 ist wesentlich aufwendiger — sie umfasst umfangreiche Aufschüttungen, die Verlegung der Glatt sowie Anpassungen der Strassen-, Velo-, Fuss- und Werkleitungsinfrastruktur landseitig; inklusive Vorarbeiten soll sie rund sieben bis acht Jahre dauern.
- Der Baubeginn für beide Verlängerungen ist frühestens ab 2030 geplant und hängt vom weiteren Verlauf der Bewilligungsverfahren ab.
Die Piste 28 soll um 400 Meter Richtung Westen verlängert werden, was die Sicherheitsreserven bei Landungen sowie bei abgebrochenen Starts dank einer längeren möglichen Bremsstrecke verbessern soll. Die Verlängerung soll zudem die Verfügbarkeit des sogenannten Ostkonzepts (Landungen aus Osten, Starts Richtung Norden) bei schlechtem Wetter erhöhen und zur Reduktion von Verspätungen sowie von Abend- und Nachtlärm beitragen.
Die Piste 32 soll um 280 Meter Richtung Norden verlängert werden, was laut dem Betreiber den Start praktisch aller schweren Langstreckenflugzeuge ermöglichen soll. Dadurch könnte insbesondere in den späten Abendstunden direkt von Piste 32 beim Dock E anstatt von Piste 34 gestartet werden, wodurch Pistenkreuzungen vermieden sowie Sicherheitsreserve und Pünktlichkeit verbessert würden. Auf Landungen aus Norden auf Piste 14 hat die Verlängerung der Piste 32 keinen Einfluss, die Landeschwelle dieser Piste bleibt unverändert.
Die Verlängerung der Piste 28 erfordert die Verlegung der Glatt. Die vertiefte Planung für den Antrag hat gezeigt, dass die Glatt entgegen früheren Annahmen nicht eingedolt werden muss — sie kann auf ihrer gesamten Länge offen geführt werden.
- Verlängerung Piste 28
- 400 m Richtung Westen
- Verlängerung Piste 32
- 280 m Richtung Norden
- Bauzeit Piste 32
- ca. 2 Jahre
- Bauzeit Piste 28
- ca. 7–8 Jahre
- Baubeginn
- frühestens 2030
- Öffentliche Auflage
- 1.–30.6.2026
Die Verlegung und Renaturierung der Glatt verlängert deren Lauf von rund 1 auf rund 1,4 Kilometer und vergrössert den Gewässerraum von 3,5 auf 9 Hektar. Entlang des neuen Flussbetts sollen zudem rund 4 Hektar neue Schilfwiesen entstehen. Das Naherholungsgebiet soll durch neue Wege sowie eine Brücke für Fussgänger und Velofahrer aufgewertet werden.
Da sich durch die Verlängerung der Piste 32 die Schwelle für den Start von Langstreckenflugzeugen um 280 Meter nach Norden verschiebt, muss auch der Sicherheitszonenplan entsprechend angepasst werden, der den Luftraum rund um den Flughafen vor neuen Hindernissen wie Gebäuden, Masten, Windkraftanlagen, Bäumen oder Kränen schützt.
Die Auflage der Unterlagen zu den Genehmigungsanträgen für den Plan sowie den angepassten Sicherheitszonenplan erfolgt gemäss den gesetzlichen Vorgaben vom 1. bis 30. Juni 2026. Die Projekte sind derzeit auf den betreffenden Baugrundstücken am Flughafen markiert, an mehreren Stellen sind Informationstafeln aufgestellt.