Berufungsgericht hebt DOT-Anordnung zur Beendigung der Delta-Aeromexico-Allianz auf
Das Berufungsgericht des 11. Bezirks entschied diese Woche im Streit zwischen Delta Air Lines und Aeromexico gegen das US-Verkehrsministerium (DOT) und hob dessen Anordnung zur Beendigung der Genehmigung des Joint Ventures der beiden Fluggesellschaften auf. Die Entscheidung ermöglicht es damit, dass das Joint Venture zwischen Delta und Aeromexico weiter bestehen bleibt.

Im Streit ging es um die Rechtmäßigkeit der DOT-Anordnung, mit der die Behörde die Beendigung der Genehmigung des Kooperationsabkommens zwischen Delta Air Lines und Aeromexico verlangte. Nach eingehender Prüfung stellte das Gericht fest, dass die DOT-Anordnung zur Aufhebung der Genehmigung keinen Bestand hat, und entschied, sie aufzuheben.
- Gericht
- 11th Circuit Court of Appeals
- Streitparteien
- Delta und Aeromexico vs. DOT
- Gegenstand
- Anordnung zur Beendigung des Joint Ventures
- Ergebnis
- DOT-Anordnung aufgehoben
Nach der Urteilsverkündung gab Delta Air Lines eine Erklärung ab, in der es wörtlich hieß, das Kooperationsabkommen mit Aeromexico bestehe seit fast zehn Jahren und biete Reisenden mehr Auswahl, reibungsloseres Reisen und bessere Verbindungen zwischen Zielen, während es zugleich Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum in den USA fördere. Die Fluggesellschaft würdigte in der Erklärung die gründliche Prüfung des Falls durch den 11th Circuit und fügte hinzu, man konzentriere sich weiterhin darauf, dass Kunden, Mitarbeiter und Gemeinden von der langjährigen Partnerschaft mit Aeromexico profitieren.